Rechtslage im E-Mail Marketing: Bundesgerichtshof erteilt Opt-out-Klauseln eine Absage

Die Einwilligung zur Datennutzung für die Zusendung von Werbung per E-Mail und SMS ist unwirksam, wenn diese per Opt-out-Verfahren gewonnen wurde. Die Richter am BGH gaben heute einer entsprechenden Klage der Verbraucherschützer statt.

Im E-Mail Marketing Blog lesen Sie, welche Konsequenzen das Urteil für das E-Mail Marketing hat: Bundesgerichtshof erteilt Opt-out-Klauseln eine Absage

Beitrag kommentieren

Currently you have JavaScript disabled. In order to post comments, please make sure JavaScript and Cookies are enabled, and reload the page.

Sie können diese XHTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>